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Konditionen

Grundversicherung

Psychologische Psychotherapie wird seit dem 01.07.2022 durch die Grundversicherung übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung durch einen Arzt/eine Ärztin z.B. HausärztIn, GynäkologIn oder PsychiaterIn. Diese können eine Anordnung für 15 Sitzungen Psychotherapie ausstellen, die einmalig verlängert werden kann. Nach diesen 30 Stunden ist eine Einschätzung des weiteren Behandlungsbedarfs mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts durch eine PsychiaterIn notwendig, wenn weitere Sitzungen notwendig sind.

Bei Fragen hierzu können Sie sich zum Beispiel bei der FSP oder dem VPB informieren, oder  sprechen Sie mich gerne an.

Selbstzahler 

Sie können das Honorar privat zahlen, wenn Sie die Behandlung nicht über die Grundversicherung abrechnen möchten. Der Stundensatz (60min) liegt bei 180 CHF. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzung . Weitere Tätigkeiten z.B. das Verfassen von Berichten berechne ich nach Zeitaufwand gemäss dem Stundensatz.

Unfallversicherung

Falls Sie in Folge eines Unfalls eine Psychotherapie benötigen, kann Ihre Unfallversicherung für die Übernahme der Kosten aufkommen, was jedoch zu Beginn der Behandlung entsprechend beantragt werden muss.

Falls Sie körperliche oder psychische Gewalt erleiden mussten und aufgrund dieser Erlebnisse in Psychotherapie kommen, können Sie sich bei der Opferhilfe in Ihrer Region melden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, was vor Beginn der Behandlung abgeklärt werden muss.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser bis zu 24h vorher kostenfrei abzusagen. Bei einer kurzfristigen Absage stelle ich Ihnen die Hälfte des Honorars, bei unangekündigtem Nichterscheinen den ganzen Satz in Rechnung.

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